Abgeltungsteuer berechnen
Abgeltungsteuer-Rechner für Kapitalerträge, Sparer-Pauschbetrag und Soli
Rechne einen vereinfachten Steuerüberschlag: 3.000 € Kapitalerträge und 1.000 € Sparer-Pauschbetrag ergeben im Standard rund 528 € Abgeltungsteuer inklusive Soli.
Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer überschlagen
Die Rechnung nutzt 25 % Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und optionale Kirchensteuer. Sie ersetzt keine Steuerberatung.
Steuerbetrag
Steuer gesamt
528 €
Effektiv auf Bruttoertrag: 17,6 %
Steuerpflichtig
2.000 €
Kapitalertragsteuer
500 €
Solidaritätszuschlag
28 €
Kirchensteuer
0 €
Formel
Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zusammen lesen
Der Rechner reduziert Kapitalerträge um Verlustverrechnung, Teilfreistellung und Sparer-Pauschbetrag. Auf den verbleibenden steuerpflichtigen Betrag wird die Abgeltungsteuer von 25 % modelliert; der Solidaritätszuschlag wird auf die Steuer berechnet.
Freistellung
Freistellungsauftrag zuerst prüfen
Wenn Kapitalerträge voraussichtlich unter dem verfügbaren Sparer-Pauschbetrag liegen, kann ein passender Freistellungsauftrag laufenden Steuerabzug vermeiden. Die Verteilung auf mehrere Banken bleibt deine eigene Prüfung.
Steuerlogik
Welche Kapitalerträge in die Abgeltungsteuer fallen
Die Abgeltungsteuer betrifft typischerweise Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen und realisierte Kursgewinne. Für eine erste Planung reicht deshalb nicht nur der Bruttogewinn: Verluste, Sparer-Pauschbetrag, Teilfreistellung und Kirchensteuer können das Nettoergebnis deutlich verändern.
Der Rechner trennt diese Größen, damit der steuerpflichtige Betrag nachvollziehbar bleibt. Besonders bei mehreren Depots oder Banken ist wichtig, Freibeträge und bereits verrechnete Verluste nicht doppelt anzusetzen.
- Kapitalerträge zuerst brutto erfassen und bekannte Verluste separat abziehen.
- Den noch verfügbaren Sparer-Pauschbetrag nur einmal und nicht pro Depot rechnen.
- Teilfreistellungen nur dort eintragen, wo sie zum jeweiligen Fonds oder ETF passen.
Einordnung
Warum der Steuerabzug vom Anlageerfolg getrennt gelesen werden sollte
Ein hoher Steuerbetrag bedeutet nicht automatisch eine schlechte Anlage, sondern kann auch aus hohen realisierten Erträgen entstehen. Umgekehrt kann ein geringer Steuerabzug durch Freibeträge, Verluste oder noch nicht realisierte Kursgewinne entstehen.
Für die Finanzplanung ist daher sinnvoll, Bruttoertrag, steuerpflichtigen Ertrag und Nettoergebnis getrennt zu betrachten. So wird sichtbar, ob die Frage wirklich die Steuer betrifft oder ob Rendite, Kosten, Haltedauer und Risiko entscheidender sind.