Begriffe
Sparer-Pauschbetrag, Freibetrag und Freistellungsauftrag
Der Sparer-Pauschbetrag ist der steuerliche Freibetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Für Einzelpersonen beträgt er 1.000 €, für zusammen veranlagte Ehegatten 2.000 €.
Der Freistellungsauftrag ist keine zusätzliche Steuervergünstigung, sondern die Mitteilung an eine Bank, welchen Teil dieses Freibetrags sie beim laufenden Steuerabzug berücksichtigen soll. Ohne passenden Auftrag kann Kapitalertragsteuer einbehalten werden, obwohl später in der Steuererklärung noch Freibetrag verfügbar wäre.
Beispiel
Kapitalertragsteuer-Freibetrag: Wirkung im Zahlenbeispiel
Bei 1.500 € Kapitalerträgen würde ohne Pauschbetrag im vereinfachten Modell rund 395,63 € Kapitalertragsteuer inklusive Solidaritaetszuschlag anfallen. Mit 1.000 € Pauschbetrag sinkt der steuerpflichtige Betrag auf 500 € und die Steuerannahme auf rund 131,88 €.
Verteilung
Freistellungsauftrag: Höhe auf mehrere Banken verteilen
Entscheidend ist nicht nur die gesetzliche Höhe, sondern die Verteilung. Wer Tagesgeld, Depot und Festgeld bei mehreren Banken nutzt, sollte die Aufträge so setzen, dass sie zu den erwarteten Kapitalerträgen passen.
| Fall | Pauschbetrag | Aufträge gesamt | Steuerpflichtiger Rest | Überzuteilung |
|---|---|---|---|---|
| Einzelperson | 1.000 € | 1.000 € | 500 € | 0 € |
| Zusammenveranlagung | 2.000 € | 2.000 € | 600 € | 0 € |
Praxis
Wann der Freistellungsauftrag angepasst werden sollte
- Du eröffnest ein neues Tagesgeld-, Festgeld- oder Depotkonto.
- Die Zinsertraege steigen deutlich und ein alter Auftrag reicht nicht mehr.
- Du nutzt mehrere Banken und ein Auftrag liegt bei der falschen Stelle.
- Du wechselst zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung.
- Eine Bank meldet, dass deine Aufträge insgesamt zu hoch verteilt sind.